Alle Kurse sind mit Rezept durchführbar.
Die ärztlich verordneten 50 oder 120 Einheiten können direkt eingelöst werden.
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§ 43 SGB IX
Der sogenannte Rehabilitationssport zählt zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an
eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
Ziel ist es, die langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges und die Eigenverantwortlichkeit und die Freude an Bewegung zu bestärken.
Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht. Insbesondere nach schweren Erkrankungen wie Bandscheibenvorfall, Herzinfarkt oder Krebs soll der Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, Krankheitsbeschwerden zu mindern und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Für wen kommt Reha-Sport in Frage?
§2 SGB IX:a
Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Krankheitsbilder können zum Beispiel Schäden der inneren Organe oder orthopädische Probleme sein.
Innere Organe
Schlaganfall
Diabetes Bluthochdruck Asthma Rheuma
Adipositas
orthopädische Probleme
Knie-, Hüft-, Schulterprobleme
Rückenprobleme
Arthrose
Osteoporose
künstliche Gelenke
Auch bei Bewegungsmangel, Stress und Depression kann Rehasport verordnet werden.